Modul Mitarbeiter · 29 € je Filiale und Monat, bis 10 Mitarbeiter
Kein zweites Tool, kein Excel-Dienstplan, kein Zettel für den Urlaubsantrag. Mitarbeiter stempeln an der Kasse oder am Handy, beantragen Urlaub im Programm, die Filialleitung genehmigt mit einem Klick, und das Lohnbüro bekommt am Monatsende eine Datei.
Kommen, Pause, Gehen – an der Kasse per PIN, ohne den Kassierer abzumelden, oder am eigenen Handy. Auf Wunsch nur im Laden: Das Handy muss im Umkreis der Filiale sein, von zu Hause geht es nicht. Vergessenes Ausstempeln wird zum Schichtende geschlossen und der Leitung gemeldet.
Soll aus Wochenstunden und Arbeitstagen, Ist aus den Stempelungen, Saldo und Überstunden über Monatsgrenzen. Korrekturen nur mit Grund, das Original bleibt sichtbar – wie es § 16 ArbZG verlangt.
Antrag mit Resturlaub-Vorschau und Hinweis, wer im Zeitraum schon fehlt. Genehmigung durch Filialleitung oder Inhaber, Übertrag mit Verfallsdatum, Urlaubskonto je Jahr.
Nur Zeitraum, kein Diagnosefeld – Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO bleiben außen vor. Bescheinigung optional hochladen, sichtbar nur für die Leitung.
Wochenansicht Mitarbeiter × Tag, Schichten per Klick, Vorwoche kopieren, Abwesenheiten und Feiertage vorbelegt, Warnung bei Ruhezeit unter 11 Stunden oder Wochensoll überschritten. Freigabe per E-Mail.
Monatsübersicht je Mitarbeiter: Soll, Ist, Überstunden, Urlaub, Kranktage. Als CSV fürs Lohnbüro, ArbZG-Prüfliste für die Leitung (über 10 Stunden, fehlende Pausen, Sonntagsarbeit).
Welche Verträge hat jeder Verkäufer im Monat gebracht, was zahlt der Distributor dafür, was bekommt er davon: Staffel ab N Verträgen, fester Betrag je Vertrag oder Prozentsatz je Mitarbeiter. Die Auszahlung steht fertig gerechnet da (mit Modul Marge & Gewinn).
Rechte
Stempelt nur sich selbst, sieht nur die eigenen Zeiten und Anträge, sieht den freigegebenen Dienstplan.
Sieht Zeiten und Abwesenheiten der eigenen Filiale, genehmigt Anträge, korrigiert Zeiten mit Grund, plant den Dienst.
Alle Filialen, Profile, Urlaubskonten, Auswertung, Export. Genehmigt die Anträge der Filialleitung.
Fragen
Ja. Nach der Rechtsprechung von Bundesarbeitsgericht und Europäischem Gerichtshof sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu erfassen. Die Nachweise sind zwei Jahre aufzubewahren (§ 16 ArbZG).
Nein. Akviz speichert bei einer Krankmeldung nur den Zeitraum – kein Diagnosefeld, keine Notiz dazu. Eine hochgeladene Bescheinigung sehen nur Filialleitung und Inhaber.
An der Kasse mit ihrer PIN – ohne Abmelden des Kassierers – oder am eigenen Handy über den Browser. Wer will, schaltet „Stempeln nur im Laden" ein: Dann muss das Handy im Umkreis der Filiale sein; gespeichert wird nur die Entfernung zur Filiale, nie der Standort des Mitarbeiters.
Ja. Genehmigter Urlaub und Krankheit sind im Plan vorbelegt, Verstöße gegen Ruhezeiten oder das Wochensoll werden beim Planen angezeigt, freigegebene Wochen bekommen die Mitarbeiter per E-Mail.
Ausführlich im Ratgeber: Zeiterfassung im Handyshop – was Pflicht ist
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